Über die Lage hinaus macht vor allem die Entwicklung die Werder-Vorstadt interessant: förmliches Sanierungsgebiet, Bauleitplanung am Stadthafen, neue Quartiere am Wasser. Die Fakten zur Entwicklung — sachlich und mit Quellen.
Sanierungsgebiet — und was das steuerlich bedeuten kann
Teile der Werder-Vorstadt sind von der Stadt Schwerin als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt — unter anderem „Werdervorstadt/Wasserkante Bornhövedstraße" (Beschluss 2008) und „Südliche Werdervorstadt". In genau diesem Sanierungsgebiet lag etwa die 2022 abgerissene Garagenanlage am Schwälkenberg.
Steuerlich kann das eine Rolle spielen: In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kommen für begünstigte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG in Betracht. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Gemeinde, und die Begünstigung hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Welche Grundstücke parzellenscharf im Sanierungsgebiet liegen, lässt sich über die amtliche Sanierungssatzung der Stadt Schwerin prüfen.
Bauleitplanung am Stadthafen
Mit dem Bebauungsplan „Werdervorstadt – Am Stadthafen" verfolgt die Stadt am Hafen Wohnnutzung und einen Beherbergungsbetrieb; 2025 lief dazu die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ergänzend gibt es das laufende Planverfahren „Hafenwerk". Solche Verfahren sind ein deutliches Signal, dass am Wasser weiter investiert und aufgewertet wird.
Neue Quartiere am Wasser
Rund um Seeufer und Hafen entstehen moderne Wohnquartiere — etwa das Speicherquartier direkt am Wasser sowie ein Neubaugebiet auf einem ehemaligen Molkereigelände am Ziegelsee (überwiegend Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser). Neubau in einer gefragten Lage stützt das Preis- und Mietniveau im Umfeld.
Aufwertung von Wohnumfeld & Nahversorgung
Auch im Bestand tut sich etwas: Die Garagenfläche am Schwälkenberg wurde zur Wohnumfeldverbesserung begrünt, und für die Nahversorgung ist ein moderner Markt-Neubau an der Möwenburgstraße geplant. Beides erhöht die Wohn- und damit die Standortqualität.
Entwicklung auf einen Blick
- Sanierungsgebiet
- förmlich festgelegt (u. a. Wasserkante Bornhövedstraße, Südliche Werdervorstadt) — § 7h EStG kann greifen
- Stadthafen
- B-Plan „Am Stadthafen" (Wohnen + Beherbergung), Verfahren „Hafenwerk"
- Neubau
- Speicherquartier am Wasser, Wohngebiet ehem. Molkereigelände
- Nahversorgung
- geplanter Markt-Neubau Möwenburgstraße
- Nachfrage
- stärkstes Bevölkerungswachstum aller Schweriner Stadtteile
Was das für den Standort bedeutet
Sanierungskulisse, laufende Bauleitplanung, Neubau am Wasser und das stärkste Wachstum der Stadt ergeben zusammen eine plausible Aufwertungs-These für die Werder-Vorstadt. Das ist keine Garantie für Wertsteigerung — aber ein selten so dichtes Bündel an positiven Standortfaktoren für eine einzelne Schweriner Wohnlage.
Quellen u. a.: Landeshauptstadt Schwerin — Sanierungsgebiet Südliche Werdervorstadt, B-Plan „Am Stadthafen".
Häufige Fragen zur Entwicklung
Ist die Werder-Vorstadt ein Sanierungsgebiet?
Teile der Werder-Vorstadt sind von der Stadt Schwerin als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt (u. a. Werdervorstadt/Wasserkante Bornhövedstraße und Südliche Werdervorstadt). Den parzellenscharfen Umgriff zeigt die amtliche Sanierungssatzung.
Was bedeutet das Sanierungsgebiet steuerlich?
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können für begünstigte Maßnahmen erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG in Betracht kommen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Gemeinde; die Begünstigung hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Dies ist keine Steuerberatung.
Welche Bauprojekte laufen in der Werder-Vorstadt?
Unter anderem der Bebauungsplan Werdervorstadt – Am Stadthafen (Wohnen und Beherbergung), das Verfahren Hafenwerk, neue Wohnquartiere am Wasser sowie ein geplanter Markt-Neubau an der Möwenburgstraße.
Hinweis: Dieses Portal bietet allgemeine Standort-Informationen und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Angaben zu möglichen Förderungen (z. B. erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG im Sanierungsgebiet) sind unverbindlich und hängen von einer Bescheinigung der zuständigen Gemeinde sowie den individuellen Voraussetzungen ab. Markt- und Planungsangaben jeweils mit Stand/Quelle — bitte eigenständig prüfen.